Weiterbildungsgesetz

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW

Arbeitnehmer*innen in NRW können sich von ihrem Arbeitgeber fünf Tage im Jahr freistellen lassen, wenn sie sich beruflich oder politisch weiterbilden wollen. Das Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten.

Voraussetzung ist, dass die Bildungsveranstaltung in einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung durchgeführt wird. Die Einzelheiten regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), alles nachzulesen hier.

Fördermöglichkeiten

Für manche Bildungsveranstaltungen gibt es als Fördermöglichkeiten des Landes NRW den Bildungsscheck.
Lassen Sie sich in einer anerkannten Stelle beraten.