we are with you: Ich bekomme ein Baby – Finanzen, Elterngeld, Elternzeit
von Sarah Brill-Hirzel
10.03.2024
Dieses Zoom-Meeting bietet Ihnen Gelegenheit, sich frühzeitig über finanzielle Hilfen und staatliche Unterstützung zu informieren.
Erfahren Sie von Ruth Kippelt und Elke Hörmann von der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung der Diakonie An Sieg und Rhein mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes. Denn: Eine gute Vorbereitung erleichtert die finanzielle Planung und hilft Eltern und Familie, die Zeit mit dem Baby entspannt zu genießen.
Elternzeit – das bedeutet eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Die Elternzeit beträgt bis zu drei Jahren pro Kind. Das staatliche Elterngeld ist in dieser Zeit eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, um die finanzielle Lücke im Familienbudget zu schließen.
Die beiden Expert*innen informieren über die Höhe, Dauer und Beantragung, damit Sie das Familienbudget besser planen können. Und natürlich gibt es die Gelegenheit zum Austausch und für Fragen. Vor allem werden die beiden vorstellen, was sich beim Bezug des Elterngeldes zum 1. April verändert hat.
Ab dem 01.April 2024 können die Paare ihre gemeinsame Elterngeldbezugszeit nicht mehr frei aufteilen. Ein Aprilscherz? Leider nein. Im ersten Lebensjahr des Kindes darf nur noch ein Monat des sogenannten Basiselterngeldes (ca. 65% des bisherigen Einkommens) parallel von Mutter und Vater oder Mutter und Co-Mutter bezogen werden. Was bedeutet das im Klartext?
Am meisten wirkt sich dies auf den Zeitraum direkt nach der Geburt aus, wenn eine solche Familienzeit am dringendsten gebraucht und am sehnlichsten gewünscht wird. Gerade in der besonders sensiblen Anfangszeit kann der andere Elternteil (Vater oder Co-Mutter) nicht mehr bei vollem Elterngeldbezug während der gesamten Wochenbettzeit zu Hause bleiben. Folglich wird ab April nicht nur die Einkommensbemessungsgrenze gesenkt, mit der die Anspruchsvoraussetzung für einen Elterngeldbezug geprüft wird, sondern auch die Möglichkeit gemeinsamer Familienzeit begrenzt.
„Ein weiterer Rückschritt in Sachen Gleichberechtigung beider Elternteile und ein erheblicher Eingriff in das persönliche Recht auf die Zeit mit der Familie“, so die Einschätzung des Arbeitskreises der Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen. (Quelle: Presseerklärung: „’Leider kein Aprilscherz‘: Eltern können Elterngeld nur noch für einen Monat parallel beziehen“ der Beratungsstellen des Arbeitskreises der Schwangerschaftsberatungsstellen in Bonn (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie an Sieg und Rhein, donum vitae, esperanza, EVA und pro familia))
… und ein weiterer Grund, an diesem Zoom-Meeting teilzunehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Einfach den Link t1p.de/wearewithyou (Zoomlink) in den Browser eingeben, und Sie sind in der Videokonferenz dabei, von zu Hause aus oder wo immer Sie gerne teilnehmen wollen.
Weitere Informationen zur Reihe „we are with you“ finden Sie hier: