Im Februar 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass »das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen«. Der seit 2015 geltende Paragraph 217 des Strafgesetzbuches, der den geschäftsmäßig betriebenen assistieren Suizid unter Strafe stellte, wurde als verfassungswidrig erklärt. Der Auftrag an Politik und Gesellschaft ist nun, mit diesem Urteil umzugehen.
Mit dem Juristen, erfahrenen Spitzenpolitiker, ehemaligen Bundesgesundheitsminister und Synodenmitglied der Evangelischen Kirche Deutschland Hermann Gröhe werden wir ins Gespräch kommen: Welche politischen und gesellschaftlichen Wege müssen beschritten werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Recht, die assistierte Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, zu garantieren? Welche Rolle spielen dabei (noch) die Kirchen? Was sind die konkreten Schritte, die jetzt mit Blick auf eine Neuregelung des assistierten Suizids rechtlich und parlamentarisch anstehen?